Freitag, 16. Juli 2010

Hüte dich vor B.Z.-Lesern im Straßenverkehr!

Unter der Überschrift „Sommerhitze: 11 Rechtstipps für den Hitze-Alltag” wird der Leser in der B.Z. belehrt, unter anderem zu folgenden Fragen (die Antworten von mir verkürzt):

Mit Flip-Flops Auto fahren Fazit: erlaubt.
Ventilator auf dem Armaturenbrett Erlaubt.
Eis essen am Steuer Ist erlaubt.
Nackt am Steuer Geht so, am besten eine Unterhose anziehen.
Füße aus dem Autofenster Prinzipiell erlaubt.
Polizeieinsatz für Hund Rettet die Polizei einen Hund aus dem aufgeheizten Auto und schlägt dazu das Seitenfenster ein, muss der Besitzer zahlen.

Ich fahre zwar kein Auto, aber fände es wünschenswert wenn die Polizei nackte, eisessende Fahrer mit den Füßen aus dem Fenster und sterbendem Hund auf dem Beifahrersitz inklusive Ventilator vorm Gesicht aus dem Verkehr zöge.
Aber vielleicht bin ich da auch zu pingelig.

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